Messdienst · Fröndenberg
Persönlich · Kompetent · Zuverlässig
Das Unternehmen
Die rapp mess technik blickt auf über 30 Jahre Erfahrung in der Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung zurück. Als inhabergeführtes Unternehmen steht Olaf Rappold persönlich für Kundennähe, Service und Kompetenz.
Ob Immobilienverwalter, Wohnungsgesellschaft oder privater Eigentümer – wir liefern und installieren die Messgeräte, erfassen den Verbrauch und analysieren die Energiedaten.
Abrechnungsservice
Messgeräte
Energiespartipps
Raumtemperatur objektiv messen – oft fühlt es sich kühler an als tatsächlich.
1 °C weniger spart ca. 6 % Heizkosten. Heizung = ¾ des Haushaltsverbrauchs.
Wohnzimmer 18–21 °C, Schlafzimmer 18 °C – nicht überall gleich nötig.
Verhindert Wärmeausgleich und unnötiges Nachheizen zwischen Räumen.
Möbel oder Vorhänge vor dem Heizkörper stören die Wärmezirkulation erheblich.
5 Min. komplett lüften statt Kippen – Wärme bleibt in den Wänden erhalten.
Häufige Fragen
Wir installieren Messgeräte und rechnen sie ab. Wir erfassen den Verbrauch und analysieren die Energiedaten. Auf dieser Basis werden Heiz- und Hausnebenkostenabrechnungen gemäß der Heizkostenverordnung erstellt.
In der Regel einmal jährlich. Der Termin wird entweder schriftlich angemeldet oder erfolgt per Funk ohne Ableser. Bei einem Wohnungswechsel kann zusätzlich eine Zwischenablesung stattfinden.
Ja. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, die Ablesung zu dulden. Grundlage ist die Heizkostenverordnung (HKVO). Sie müssen nicht persönlich anwesend sein – es reicht, wenn eine erwachsene Vertrauensperson die Wohnung öffnet und den Ableser begleitet.
rapp mess technik erfasst die Verbrauchsdaten und liefert die Abrechnungsdaten zu. Erstellt und versendet wird die Abrechnung von Ihrer Vermieterin oder Ihrer Hausverwaltung – nicht von uns.
Heizkostenverteiler sind ein Messhilfeverfahren. Der Preis je Einheit hängt nicht allein vom eigenen Verbrauch ab, sondern auch vom Verhältnis zwischen Heizkörper-Wärmeleistung und Übertemperatur sowie von den Gesamtkosten der Liegenschaft. Steigen die Brennstoffkosten, kann der Preis pro Einheit so weit steigen, dass trotz weniger Verbrauch höhere Kosten entstehen.
Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden. Bestehende Geräte müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 umgerüstet sein – ab dem 1. Januar 2027 dürfen ausschließlich fernablesbare Geräte betrieben werden.
Zuerst sicherstellen, dass keine Brandquelle vorliegt. Dann die Entstörungstaste drücken – das Gerät ist rund zehn Minuten stumm. Typische Ursachen sind Wasserdampf, scharfes Anbraten, aufgewirbelter Staub oder große Temperaturschwankungen. Hilft das nicht, nehmen Sie den Melder ab und informieren Sie am nächsten Tag Ihre Hausverwaltung.
Ihre Verbrauchsdaten gehen ausschließlich an Ihre Vermieterin bzw. Ihre Hausverwaltung – für die Erstellung der Abrechnung. An Dritte werden sie nicht weitergegeben.
Weitere Fragen zu Abrechnung, Terminen, Messgeräten und mehr finden Sie auf unserer vollständigen FAQ-Seite.
Alle Fragen ansehen →Kontakt
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung – persönlich und kompetent.
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